Unsere Beratungen decken den Bereich des Arbeitsrechtsrechts in Zusammenhang von der Einstellung bis zum Ausscheiden, sowie die laufende Verwaltung Ihrer Mitarbeiter ab. Zudem bieten wir Ihnen auch einen umfangreichen Service im Bereich der Lohnbuchhaltung an.
Unsere Leistungen im Bereich Arbeitsrecht
- Beratung bei der der Abfassung und Ausarbeitung von Arbeitsverträgen
- Beratung für die Anwendung von eventuellen Beitragsreduzierungungen
- Berechnung der Personalkosten und Budgetplanung
- Beratung bei Streitfällen und Betreuung vor der Schlichtungskommission
- Eröffnung der Unternehmenspositionen bei den zuständigen Ämtern (Arbeitsamt, INPS, INAIL, Zusatzrentenfonde, usw.)
- Meldungen der Mitarbeiter bei den zuständigen Ämtern (An-, Ab-, und Änderungsmeldungen)
- Meldungen von Arbeitsunfällen beim INAIL
Beratung im Bereich Arbeitsrecht
Erstellung der monatlichen Lohnabrechnung
Die Ausarbeitung der Lohnstreifen und der monatlichen Meldungen erledigen wir für Sie, damit Sie sich auf Ihr Business konzentrieren können.
- Lohnabrechnungen für Arbeitnehmer, Verwalter, Mitarbeiter mit Projektvertrag, freie Mitarbeiter und Hausangestellte
- Ausarbeitung und Abfassung des Modell F24 für die Einzahlung der Lohnsteuer und der Sozialbeiträge sowie der verschiedenen Vor- und Fürsorgebeiträge
- Ausarbeitung und Versendung der Meldungen an die Zusatzrentenfonde
- Ausarbeitung der monatlichen Buchhaltungsaufstellung
- Führung des Lohneinheitsbuches (LUL)
Lohnservice
Jährliche Meldungen
Alle jährlichen Meldungen in Zusammenhang der Lohnausarbeitung werden von uns selbstverständlich termingerecht erledigt. Die Ausarbeitung von notwendigen Auswertungen für Ihren Steuerberater gehört dabei auch dazu.
- Abfassung des Modell 770
- Abfassung der Erklärung CU
- Ausarbeitung der INAIL – Jahreserklärung
- Berechnung der Abfertigung und der Abgrenzungen für die Erstellung der jährlichen Bilanz
- Berechnung der Daten für die IRAP-Erklärung
- Erstellung der Unterlagen für die Sektorenstudien
- Abfassung und Übermittlung der Meldung des Personalstandes bezüglich der Pflichtaufnahme von Invaliden
Erklärungen und Meldungen
Die beitrags- und lohnrechtliche Zertifizierung von Unternehmen – ASSE.CO
Wir sind auf die beitrags- und lohnrechtliche Zertifizierung der Unternehmen ausgebildet und können Ihnen diesen Dienst anbieten.
Die Asse.Co. (Asseverazione Contributiva e Retributiva) ist eine Bescheinigung, die von Arbeitsrechtsberatern (Consulenti del Lavoro) ausgestellt wird, um die Ordnungsmäßigkeit von Unternehmen bei der Verwaltung von Arbeitsverhältnissen zu bestätigen und gleichzeitig die Kultur der Legalität zu fördern und zu verbreiten.
Mit der Asse.Co. werden Kontrollen des Arbeitsinspektorats vorranging bei Unternehmen durchgeführt, die nicht im Besitz dieser Bescheinigung sind.
Unbeschadet der geltenden Regelungen zur gesamtschuldnerischen Haftung kann die Bescheinigung außerdem auch bei privaten Aufträgen (Subunternehmerverhältnissen) verwendet werden, um die Ordnungsmäßigkeit von Unternehmen zu bestätigen.
Die Asse.Co. wird vom Nationalrat der Kammer der Arbeitsberater (Consiglio Nazionale dell’Ordine dei Consulenti del Lavoro), auch über die Fondazione Studi, innerhalb von 60 Tagen nach Ablauf des Monats der Antragstellung ausgestellt.
Die Bescheinigung hat eine Gültigkeit von einem Jahr, sofern die Voraussetzungen, die ihre Ausstellung ermöglicht haben, weiterhin bestehen.